Helfersprecher
Der Helfersprecher vertritt die Einsatzkräfte und deren Belange gegenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jede Einsatzkraft kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Helfersprecher wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Des weiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten. Er wird von der Helferschaft des Ortsverbandes gewählt.