Ehrenamtliches Engagement
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?
Wie sieht es mit Urlaub aus?
Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?
Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rundum den Dienst im THW.
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Besuchen sie uns einfach während unserer Dienstzeiten oder vereinbaren sie ganz unverbindlich hier einen Termin.
THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen zur THW-Jugend finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
- Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre.
- Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
- Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
- Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THWaufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.
Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Mehr zu Thema Arbeitgeber und THW finden sie hier.
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.
Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:
- regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
- Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- dienstlichen Weisungen nachkommen
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
- sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
- jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich demTHW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)
Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.
Wie sieht es mit Urlaub aus?
Ihnen stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.
Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. Zu den genauen Bedingungen der Urlaube und Dienstbefreiungen erfahren Sie mehr beimTHW-Ortsverband in Ihrer Nähe.
Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?
Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an, wie Sie sich mit ihren Interessen und Fähigkeiten einbringen können.
Ihre Meinung zählt!
Lassen Sie uns wissen, was Ihnen gefällt oder nicht gefällt. Wir sind offen für Ideen, freuen uns über Ihr Lob und nehmen Ihre Kritik ernst. Geben Sie uns hier Ihr Feedback!